Die TV-Halle mit Hocke
-Räumlichkeiten für Ihre persönlichen Feiern-
Familienfeiern, Hochzeiten und andere private Veranstaltungen können mit bis zu rund 150 Gästen in unserer TV-Halle bestens abgehalten und in gemütlicher Atmosphäre gefeiert werden. Das eigene Vereinslokal „Hocke“ steht zudem für Feiern mit bis zu 60-70 Personen zur Verfügung.
Der Holzparkettboden und die Korkwandverkleidung der Wände verleihen unserer Halle eine harmonische und gemütliche Atmosphäre. Eine separate große Bühne, bei Bedarf kleinere Bühnenelemente für Bands in der Halle, verschiedene Möglichkeiten für Barbetrieb, eine direkte Ausschankgelegenheit in der Halle sowie unser erfahrenes Wirtschafts- und Küchenteam sind Garanten für stimmungsvolle, schöne und gelungene Feiern.
Die TV-Halle können Sie nach ihren eigenen, individuellen Vorstellungen dekorieren und einrichten. Ausreichend Tische und Stühle sind vorhanden.
Unsere AnsprechpartnerInnen:
- Karmelina Seibold: (0171 / 99 93 114) (TV-Halle) oder
- Carolin Haas: 07173 / 3107 (TV-Halle)
Der Verkauf/Bezug von Getränken erfolgt über den TV Bargau bzw. in Absprache zwischen uns und unseren Getränkelieferanten. Darüber hinaus berechnen wir für eigene Wein- und Sektwünsche ein Korkengeld pro Flasche in Höhe von € 5,00.
Bei der Verköstigung Ihrer Gäste haben Sie freie Auswahl:
- Bewirtung durch unser Wirtschaftsteam:
- keine Hallengebühren
- kein Tellergeld, keine Reinigungsgebühren oder anderweitige Kosten!
- Bedienungs- und Ausschankpersonal stellt der TV Bargau
- Gebührensätze bei Lieferung der Speisen:
- Stellung von Bedienungen und Personal für Getränkeausschank
- Stellung von Personal für die Küchenbenutzung
- Benutzung von Geschirr, Besteck und Tischdecken einschließlich
- Reinigung der Halle und sanitären Anlagen
- Benutzung der Bestuhlung und weiterer Halleneinrichtungen (Bar, Bühne etc.)
- Sämtliche Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung)
- Besenreine Überlassung der Halle und Endreinigung durch den Verein
Vorstehende Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Allgemeine Bedingungen:
- Mit Ausnahme von Wein und Sekt, die auch selbst bezogen werden können, sind die weiteren Getränke zu den jeweils aktuellen Getränkepreisen vom Verein zu beziehen.
- Der Getränkeausschank sowie die Küchennutzung erfolgt ausschließlich durch Personal, das vom Verein gestellt wird.
- Die Bestuhlung, Hallendekorierung und –aufbau ist auf die Trainingszeiten in der Halle abzustimmen. Der Sportbetrieb sollte nicht beeinträchtigt werden. Üblicherweise steht die Halle bei Wochenendveranstaltungen hierfür freitags ab 20.00 Uhr zur Verfügung.
- Die jeweils für Veranstaltungen geltenden Sperrzeiten sind zu beachten. Desweiteren sollten die Belange der Nachbarn entsprechend berücksichtigt werden. Abends bzw. nachts sind deshalb die Fenster geschlossen zu halten.
- Die Halle ist nach der Veranstaltung besenrein zu übergeben.
- Für Schäden an der Halleneinrichtung sowie Verstößen gegen geltende gesetzliche Bestimmungen haftet der Benutzer.
Bargau, 31.03.2007
TV Bargau 1902 e.V. - Vorstand
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Begrüßung













